Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Aufsichtsrat bei KAGInvestmentgesellschaften müssen, auch wenn keine AG, gesetzlich einen Aufsichtsrat haben. Dabei müssen die Mitglieder des Aufsichtsrats der KAG ihrer Persönlichkeit und Sachkunde nach die Wahrung der Interessen der Anteilsinhaber gewährleisten. Dies prüft das BAK.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Leistungsgruppe | Termingeschäfte, Anrechnung auf das haftende Eigenkapital | European Payment Systems Services | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |