aufsichtliches Überprüfungsverfahren nach Basel II
Supervisory-Reviewprocess. Wesentliche Neuerung von Basel II bei der Überarbeitung der Baseler Eigenkapitalvereinbarung von 1988. Wesentliche Ziele sind, die Banken zu veranlassen, ihre internen Verfahren zur Beurteilung der institutsspezif. Risikosituation und angemessener Kapitalausstattung kontinuierlich zu verbessern. Gleiches gilt für ständige Anpassung und Weiterentwicklung neuerer Methoden des Risikomanagements und der internen Kontrollen. Das Überprüfungsverfahren stellt darauf ab, externe Faktoren - z. B. den Einfluss der Konjunkturentwicklung - und Risikobereiche abzudecken, die bei der Berechnung der Mindesteigenkapitalerforder-nisse nicht bzw. nicht vollständig berücksichtigt sind (z. B. Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch und Unsicherheiten bei der Bemessung operationaler Risiken). Es soll den Dialog zwischen Banken und Bankenaufsicht fördern, da institutseigene Verfahren mehr als früher Massstab aufsichtlicher Beurteilung sind. Letztlich bewertet die Bankenaufsicht die Fähigkeit der Banken, ihre eingegangenen Risiken zu identifizieren, zu messen, zu steuern und zu überwachen. Die Bankenaufsicht soll in der Lage sein, auf Basis einer Gesamtbankbeurteilung Massnahmen zu ergreifen, die - soweit erforderlich - über Mindesteigenmit-telanforderungen hinausgehen.
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