Auflegung zur öffentlichen Zeichnung
Vertriebsverfahren für Wertpapiere. Nachdem sie in der Regel zunächst von einem Bankenkonsortium übernommen worden sind, werden sie durch Bekanntgabe eines Verkaufsprospekts zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. Dieses Zeichnungsangebot enthält die Bedingungen, zu denen ein potenzieller Anleger die zur Zeichnung aufgelegten Papiere durch Ausfüllen des Zeichnungsscheins ordern kann. Ziel: möglichst breite Streuung der Wertpapiere. Bei Überzeichnung werden meist die Zeichnungen mit geringem Volumen vollständig bedient, großvolumige Zeichnungen oft nur anteilig.
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