Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Arbeitszeitgesetz

In der Gesundheitswirtschaft: Das Arbeitszeitgesetz vom 6. Juni 1994 regelt die Arbeitszeit der Arbeitnehmer. Zweck des Gesetzes ist es nach dem Wortlaut des § 1, „die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern“ sowie „den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen“. Auf dem Gesundheitsmarkt spielt das Arbeitszeitgesetz in den letzten Jahren insbesondere im Hinblick auf die Arbeitszeit der Ärzte sowie die Wertung des Bereitschaftsdienstes der Klinikärzte als Ruhe- oder Arbeitszeit eine Rolle. Zum 1. Januar 2004 wurden im Arbeitszeitgesetz die notwendigen Änderungen in Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Bereitschaftsdienst bei Krankenhausärzten vom 9. September 2003 eingearbeitet. Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst werden seither vom Arbeitszeitgesetz insgesamt als Arbeitszeit gewertet. Die Tarifvertragsparteien haben jedoch gleichzeitig Gestaltungsspielräume erhalten, um auf tarifvertraglicher Grundlage längere Arbeitszeiten vereinbaren zu können: Ihnen wurde eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2005 eingeräumt, innerhalb derer die bei Inkrafttreten der Neuregelung bestehenden Tarifverträge zur Arbeitszeit weitergelten. Nach dem AZG ist die werktägliche Arbeitszeit auf acht Stunden begrenzt, kann jedoch auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten die werktägliche Arbeitszeit im Durchschnitt acht Stunden nicht überschreitet. Im Anschluss an die tägliche Arbeitszeit ist eine Ruhezeit von elf Stunden vorgeschrieben. Siehe auch Arbeitszeitrichtlinie.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Arbeitszeitformen
 
Arbeitszeitmodelle
 
Weitere Begriffe : TA-Luft | Ratenkreditbanken-Vertriebsorganisation | Tilgungsverfahren
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.