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Anzeigepflicht bei qualifizierten Bank- (Instituts-) beteiligungenEin Institut hat BaFin und Bundesbank jährlich anzuzeigen: 1. seine mittelbaren Beteiligungen an anderen Unternehmen, 2. den Namen und die Anschrift des Inhabers einer bedeutenden Beteiligung an dem anzeigenden Institut und an den ihm nach § 10a KWG nachgeordneten Unternehmen mit Sitz im Ausland und die Höhe dieser Beteiligungen u. a. m.
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