Anzahlungsaval, -bürgschaft, -garantie
Art eines
Bankaval(kredit)s. Gewährleistung einer Bank in Form einer Garantie oder (selten) Bürgschaft, bei der die Bank im Auftrag eines Kunden gegenüber einem Besteller (Garantie-, Bürgschaftsnehmer) die unbedingte Gewährleistung für eine von ihm geleistete Anzahlung an ihren Kunden als Produzenten oder Lieferanten übernimmt. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Rückzahlung der Anzahlung, wenn die Lieferung oder Leistung des Bankkunden nicht erfolgt. Üblich vor allem im Aussenhandelsgeschäft (Prepaymentbond, -guaranty): Sichert den Rückzahlungsanspruch an den Importeur, falls der Exporteur seinen Lieferverpflichtungen trotz geleisteter Anzahlung nicht nachkommt oder seine Leistungen nicht vertragsgemäss erfüllt. Anzahlungen des Importeurs dienen i.Anzahlungsaval, -bürgschaft, -garantie der Deckung anfallender Produktionskosten. Andererseits sichern Anzahlungen auch die Abnahme der bestellten Güter durch den Importeur. Da im internationalen Exportgeschäft Anzahlungen i. d. R. bei hochwertigen und sondergefertigten Investitionsgüterlieferungen vereinbart werden, treten auch vor allem in diesen Fällen Anzahlungsgarantien auf. Die Garantiesumme erstreckt sich auf die Höhe der geleisteten Anzahlung, die meist zwischen 25 bis 35% des Auftragswerts beträgt. Die Laufzeit der Garantie beginnt mit der Leistung der Anzahlung und endet 2-4 Wochen nach erfolgter Auslieferung des bestellten Gutes.
Anzahlungsgarantien müssen normalerweise vor Leistung der Anzahlung gestellt werden. Damit eine Inanspruchnahme der Garantie nicht vor Leistung der Anzahlung möglich ist, wird in einer Zusatzklausel festgehalten, dass erst bei vorbehaltloser Gutschrift des Anzahlungsbetrags auf dem Konto des Exporteurs bei der Garantiebank eine Inanspruchnahme durch den Begünstigten möglich ist. Da der Verkäufer, sobald die Lieferung erfolgt ist, Anspruch auf den gesamten Kaufpreis hat, wird die Garantie zu diesem Zeitpunkt gegenstandslos.
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