akzessorisches Schuldversprechen
Schuldversprechen auf Basis der Akzessorität. Abhängigkeit eines Nebenrechts vom Bestand eines Hauptrechts. Bspw. ist das Pfandrecht akzessorisch, da sein Bestand vom Bestehen einer Forderung an den Pfandgeber abhängig ist. Auch die Hypothek ist - im Gegensatz zur Grundschuld - durch Akzessorietät gekennzeichnet. Wenn das Hauptrecht (Forderung) erlischt, erlischt automatisch damit auch das Nebenrecht (Hypothek, Pfandrecht). Ggs.: abstraktes Schuldversprechen
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