Aktenanalyse
In der Wirtschaftssoziologie:
[1] allgemein jegliche systematische Durchsicht von Akten (also den schriftlichen Aufzeichnungen von „Vorgängen“, „Massnahmen“ und Entscheidungen in - vor allem - staatlichen Organisationen und Verwaltungen) im Hinblick auf Fragestellungen (auch in praktischer Absicht, etwa wenn Juristen einen Prozess vorbereiten).
[2] In den Sozialwissenschaften werden Akten entweder im Hinblick auf die darin wirkenden Deutungsmuster von der sozialen Wirklichkeit, auf Entscheidungsbegründungen und Auffassungen von „Fällen“ (etwa bei Gericht oder beim Jugendamt) inhaltsanalytisch oder hermeneutisch untersucht oder als Grundmaterial für die Rekonstruktion der Arbeitsweise von Organisationen bzw. Verwaltungen genutzt, also zur Untersuchung von Entscheidungsprozessen (etwa Einweisung in ein Heim, Entmündigung) oder von internen Kommunikationsprozessen. Bei Aktenanalyse in diesem Sinne handelt es sich eher um einen Arbeitsbereich der Sozialwissenschaften als um eine eigenständige Methode, denn es werden auch anderswo verwendete methodische Mittel eingesetzt; allerdings erfordert die Eigentümlichkeit von Akten als Ausgangsmaterial spezielle Überlegungen und Kontrollen zu deren Vollständigkeit, Aussagekraft usw.
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