Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
AgencyfunktionEine Bank wird gegen eine Provision als Agent für einen Kunden tätig. Z.B. beauftragt ein Kreditnehmer, der sich über einen Konsortialkredit oder durch Begebung von Anleihen u.dgl. über den Kapitalmarkt Mittel beschafft, meist einen Agenten mit der technischen und organisatorischen Abwicklung des Kredits. Nach dem Gesetz haftet die Bank für etwaige Verluste, die durch Fahrlässigkeit entstehen.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Projektautorität | Einfluss, persönlicher | Entwicklungsaufgaben | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |