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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Abrechnungsstelle

Institution, die mit Abwicklung des Abrechnungsverkehrs beauftragt ist. Bei Wechseln und Schecks steht Einlieferung in eine Abrechnungsstelle der Vorlegung zur Zahlung gleich. Wechsel und Schecks können in eine Abrechnungsstelle eingeliefert werden, wenn bei dieser der Bezogene oder die Zahlstelle als Teilnehmer zugelassen ist oder dort durch einen zugelassenen Teilnehmer vertreten wird. Abrechnungsstellen bestehen bei den Filialen der Bundesbank.



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Weitere Begriffe : Einlagensicherung und Anlegerentschädigung, institutssichernde Einrichtungen | At the money | Bottom Line Profitability (BLP)
 
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