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abgesonderte Befriedigung im Insolvenzverfahren, Ausfall der AbsonderungsberechtigtenBanken als Gläubiger, die abgesonderte Befriedigung beanspruchen können, sind Insolvenzgläubiger, soweit ihnen der Schuldner auch persönlich haftet. Sie sind zur anteilsmässigen Befriedigung aus der Insolvenzmasse jedoch nur berechtigt, soweit sie auf abgesonderte Befriedigung verzichten oder bei ihr ausgefallen sind.
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Weitere Begriffe : Mehrjahresplanung | Zentraler Kreditausschuss | internationale Standortwahl, Niederlassungsrecht | ||||||||||||||||||||||||||||
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