Abgabesätze
Preise in Form von Zinssätzen, die eine Zentralbank im Rahmen ihrer Offenmarktpolitik für von ihr an Banken gegen Zentralbankgeld verkaufte Geldmarktpapiere festsetzt. Die Zentralbank fixiert und variiert die Sätze entspr. der Zinssituation am Geldmarkt bzw. der, die sie herstellen will, sowie allg. nach ihren geldpolitischen Zielen. Festsetzung erfolgt so, dass der Zinsertrag für die Banken ausreichend attraktiv ist, um sie zum Erwerb zu veranlassen. Der vergütete Zins wird als Diskont vom Nennbetrag subtrahiert.
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