Zweite Bankrechtskoordinierungsrichtlinie
Kurz-bez. f. Zweite Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute von 1989. Diese grundlegende Richtlinie legt endgültig die Grundlagen für eine Harmonisierung des europäischen Bankenaufsichtsrechts und regelt abschliessend den rechtlichen Rahmen für Banken im europäischen Binnenmarkt. Wesentlicher Inhalt ist die Festlegung der vollständigen Nie-derlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, die Harmonisierung der Zulassungsbedingungen sowie der Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit der Banken im europäischen Binnenmarkt. Die Regelungen waren bis spätest. 1.11993 in nationales Recht zu transformieren (in Deutschland durch KWG-Novelle erfolgt).
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