Zwangsverwaltung
Die Zwangsverwaltung stellt eine Form der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen dar, das Prozedere ist wie bei der Zwangsversteigerung im Zwangsversteigerungsgesetz geregelt. Bei der Zwangsverwaltung wird ein Grundstück nicht veräußert, sondern die Gläubiger werden sukzessive aus den Nutzungen des beschlagnahmten Grundstücks befriedigt, also beispielsweise aus den Mieteinnahmen oder aus den Ernteerträgen oder dem Holzverkauf, wenn es sich um ein land- oder forstwirtschaftlich genutztes Grundstück handelt. Die Eigentumsverhältnisse ändern sich bei der Zwangsverwaltung nicht.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|