Zwangsverband
In der Wirtschaftssoziologie:
Bezeichnung für Verbände in vorkapitalistischen Epochen, in denen die in ihnen organisierten Untertanen durch gegenseitige Verpflichtung an eine Leistung für die staatliche Herrschaft gebunden sind, also militärische, juristische, steuerliche Leistungen gemeinsam aufbringen müssen. Einzelne Mitglieder des Z.es wurden dabei meist für die Erbringung der Leistung verantwortlich gemacht, z.B. die Grundherren.
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