Zwangssparen
1. Sparvorgang, der durch gesetzlichen Zwang erfolgt. So kann der Staat Zwangsanleihen auflegen oder gesetzlich zur Ansammlung bestimmter Sparkapitalien zwingen usw. Dies kann durch Abzüge von Lohn-, Gehalts- u.a. Einkommenszahlungen erfolgen. Form des Zwangssparens ist auch eine gesetzliche Alterssicherung u.a. Zwangsversicherungen dieser Art. Beim Zwangssparen erhalten die davon Betroffenen einen Rückerstattungs- o. ä. -anspruch.
2. Bezeichnung für inflationistische Preisentwicklung, die die Bezieher fester Einkommen dadurch schädigt, dass sie damit laufend weniger Waren kaufen können. Sie müssen daher zwangsläufig »sparen«.
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