Zusage
Auch: Commitment (an Finanzmärkten). Ver-pflichtung(sübernahme). Eine Bank verpflichtet sich zu einem zukünftigen Geschäftsabschluss, einer bestimmten Transaktion usw. In manchen Fällen ist die Zusage für beide Seiten verbindlich; es kann auch eine bestimmte Frist der Inanspruchnahme vereinbart sein. Die Zusage kann aber auch nur für die Bank bindend sein, während die andere Seite wählen kann, ob und wann sie die Bank aus der Zusage in Anspruch nimmt. Zuweilen ist vorgesehen, dass die Bank nur dann Mittel zur Verfügung stellt oder die Platzierung übernimmt, wenn andere Parteien dies abgelehnt haben (z. B. bei NIF, RUF usw.). Schliessl. gibt es weniger verbindliche Zusagen, bei denen eine Bank eine Kreditlinie oder Überziehungsfazilität zugesagt hat, jedoch berechtigt ist, diese unter bestimmten Umständen zu streichen (insb. bei einer Bonitätsverschlechterung des potenziellen Kreditnehmers). Zu unterscheiden: unwiderrufliche und widerrufliche Zusage.
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