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Zollaval, Zollbürgschaft, Zollgarantie

1. Von Banken übernommene selbstschuldnerische Bürgschaft für Zollschulden eines Waren importierenden Bankkunden: Die Garantiebank verpflichtet sich gegenüber der Zollbehörde eines anderen Landes, für die im Rahmen eines Aussenhandelsgeschäfts für den Kunden anfallenden Zölle und Gebühren aufzukommen.. Bei Vorlage einer Zollbürgschaft (Bankaval) stundet die Zollverwaltung dem Importeur Zollschulden für bestimmte kurze Zeit; nach Ablauf der Stundungsfrist sind die bis dahin angefallenen Beträge an die Zollverwaltung zu entrichten. Eine Zollgarantie kann auch gegenüber der inländischen Zollbehörde nötig werden, wenn bei regelmässig durchgeführten Aussenhandelstransaktionen die laufenden Zölle nicht einzeln, sondern in grösseren Abständen in einer Summe gezahlt werden. 2. Form des Avalkredits bzw. Garantiegeschäfts von Banken.



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