Zinsoptionskosten
Absicherungskosten ergeben sich für den Käufer einer Call- oder Putoption in Höhe der Optionsprämie und - sofern an Terminbörsen gehandelte standardisierte Kontrakte erworben werden - der an ein Börsenmitglied zu entrichtenden Provision. Einschussleistungen braucht der Optionskäufer i. d. R. nicht zu erbringen. Hingegen muss der Optionsverkäufer wegen seiner Funktion als Stillhalter eine Initialmargin leisten, deren Höhe sich in erster Linie nach dem Verhältnis des Basispreises zum aktuellen Preis des Basisobjekts der Option ausrichtet. Die vom Optionskäufer gezahlte Optionsprämie wird auf diesen Anfangseinsehuss angerechnet. Je nach Entwicklung des Preises des Zinstitels bzw. des Fu-tureskontrakts muss der Verkäufer einer Option auf Grund der börsentägigen Bewertung seiner Position ggf. ferner Variationmargins erbringen. Das Verlustpotenzial des Optionsverkäufers ist grunds. unbegrenzt.
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