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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Zahlungsverkehrsüberwachung, Vereinbarung zwischen Europäischem System der Zentralbanken und Europäischer Union

Da enge Zusammenarbeit zwischen Zahlungsverkehrs- und Bankenaufsicht zur allgemeinen Risikominderung im Finanzsystem beiträgt und somit von wesentlicher Bedeutung ist, haben EZB und NZB des ESZB und der nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten als die mit der Zahlungsverkehrsüberwachung betrauten Organe mit den Bankenaufsichtsbehörden in der EU eine Vereinbarung (Memorandum of Under-standing) getroffen. Diese trägt sowohl den mit der Gründung des Eurosystems geschaffenen neuen institutionellen Gegebenheiten als auch dem Überwachungsrahmen des Eurosystems Rechnung. Sie sieht Informationsaustausch zwischen Überwachungsorganen für Zahlungsverkehrssysteme und Bankenaufsehern in Bezug auf Inter-bankengrossbetragsüberweisungssysteme vor. Ziel ist Gewährleistung der Solidität und Stabilität solcher Systeme und ihrer Teilnehmer (Banken und Wertpapierfir-men). Die Vereinbarung kann auch als Basis für die Zusammenarbeit i. Hinbl. a. Massenzahlungssysteme, darunter auch E-Geld-Systeme, dienen.



 
Weitere Begriffe : Depositen-, Depositionsvermerk, -klausel | Interner Zinsfuß | Validierung (bank)interner Ratingsysteme
 
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