Wertpapiere des Umlaufvermögens nach HGB
Dadurch charakterisiert, dass sie nicht auf Dauer dem Geschäftsbetrieb der Bank dienen sollen. Ihre bilanzielle Bewertung orientiert sich wie die der Forderungen an der Spezialnorm des HGB, sodass bei den Wertpapieren des Umlaufvermögens auch eine niedrigere als nach handelsrechtlichen Vorschriften zulässige Bewertung erfolgen kann, wenn dies nach »vernünftiger kaufmännischer Beurteilung« nötig ist. Soweit dabei Einzelwertberichtigungen gebildet werden, sind sie aktivisch abzusetzen. Bei der Bewertung der Wertpapierbestände ist grunds. die Einzelbewertung anzuwenden. Handelt es sich jedoch um einen Bestand an gleichen Wertpapieren, kann für diese auch im Rahmen einer Sammelbewertung ein Wert festgelegt werden. Da die Wertpapiere meist zu unterschiedlichen Zeiten und zu unterschiedlichen Kursen angeschafft worden sind, müssen, sofern nicht jeder einzelne Anschaffungswert mit dem jeweiligen Tageswert verglichen werden soll, bestimmte Methoden zur Bestandsermittlung und zur Ermittlung des anzusetzenden Wertes angewendet werden. Zur Bestimmung des Buchwerts der im Bestand befindlichen Wertpapiere, der bei der Bewertung mit dem jeweiligen Tages wert verglichen werden soll, dienen unterschiedliche Bestandsermittlungsmethoden: 1. Bewertung nach dem Zahlungsverfahren; 2. fortlaufende Durchschnittsbewertung mit Berücksichtigung der Verkäufe; 3. Durchschnittsbewertung ohne Berücksichtigung der Verkäufe. Betriebswirtschaftlich am exaktesten und steuerlich anerkannt ist das Verfahren der Durchschnittsbewertung mit Berücksichtigung der Verkäufe, bei der in einer fortlaufenden Staffelung die Gewinne der veräusserten Wertpapiere unter Heranziehung des - nach jedem Ankauf neu errechneten - durchschnittlichen Anschaffungskurses des Wertpapierbestands ermittelt werden.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|