Wechselrückrechnung
Rechnet eine Bank dem Wechseleinreicher von ihr diskontierte Wechsel in Ausnahmefällen schon vor Verfall zurück, so legt sie für die Rückrechnung für die restliche Laufzeit des Wechsels i. d. R. den Zinssatz für Festgeld zu Grunde. Hinzu kommen Vorspesen wie Rücklaufgebühr, Spesen u. dgl., sowie eine Rückrechnungsprovision pro Wechsel. Bei nicht eingelösten Wechseln werden berechnet: 1. Wechselsumme, 2. Zinsen, 3. Protestkosten u. a. Ausgaben, 4. Provision.
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