Wechselrechnung
Rechnerische Ermittlung des dem Wechseleinreicher bei der Bank gutzuschreibenden Betrages, d. h. der Wechselsumme nach Abzug des Diskonts usw. Es liegt die kaufmännische Diskontrechnung zu Grunde, d. h., die Zinsberechnung erfolgt in % vom Hundert. Das Jahr wird mit 360 Tagen, der Monat mit 30 Tagen gerechnet (bei Verfall des Wechsels am letzten Februartag 28 bzw. 29 Tage). Ist der Verfall an einem Samstag, Sonn- oder Feiertag, werden die Zinsen bis zum nächsten Werktag gerechnet.
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