Wechselpension(sgeschäft)
Ankauf von Wechseln durch eine Bank oder die Zentralbank, wobei der Wechselverkäufer zugleich die Verpflichtung übernimmt, diese Wechsel zu einem bestimmten Datum vor Fälligkeit der Wechsel wieder zurückzukaufen. Dabei wird ein bestimmter Zinssatz zu Grunde gelegt, der nicht mit dem zu der Zeit üblichen Diskontsatz übereinstimmen muss. Zu unterscheiden: echtes und unechtes Pensionsgeschäft. Auch im geldpolitischen Instrumentarium der EZB.
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