Währungsscheck
Auch: Auslands-, Valuta-, Fremdwährungsscheck. Scheck, der auf eine ausländische Währung ausgestellt wird (ist) und im Inland vorgelegt wird. Bei Einreichung bei der Bank wird dem einreichenden Kunden der Scheck in Inlandswährung Eingang vorbehalten gutgeschrieben. Möglich ist auch Gutschrift auf Währungskonto. Trägt der Scheck eine Effektivklausel, ist nur Zahlung in der betr. Währung möglich. Banken nehmen Fremdwährungsschecks u. U. nur zum Inkasso herein und schreiben dem Kunden erst nach Eingang des Gegenwerts den Betrag gut.
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