Währungslongcall, -kaufoption
Währungsoption, mit deren Kauf der Käufer das Recht erwirbt, aber nicht die Verpflichtung eingeht, einen bestimmten Währungsbetrag oder korrespondierende Futures zum festgelegten Kurs bzw. Preis während einer bestimmten Frist oder zum festgelegten Endfälligkeitstermin zu kaufen. Der Optionsverkäufer (Stillhalter) verpflichtet sich, Futures bzw. Währungsbetrag bei Optionsausübung zu den vereinbarten Konditionen zur Verfügung zu stellen. Während der Optionsanleger bei einem sich verteuernden über unbegrenztes Gewinnpotenzial verfügt, begrenzt sich sein möglicher Verlust auf den gezahlten Optionspreis. Max. wird der Verlust nur dann, wenn zum Verfalltermin z. B. der /US$-Kurs gleich Basispreis der erworbenen Titel ist bzw. unter diesem liegt. Der Nettoverlust errechnet sich dann aus der Differenz zwischen dem gezahlten und dem beim Verkauf vereinnahmten Optionspreis. Ausserdem kann der Investor bei einer sich abzeichnenden Fehlprognose einen Teil der eingesetzten Mittel dadurch wieder hereinholen, dass er die Kaufoptionen vor ihrem Verfalltermin zum aktuellen Marktwert wieder verkauft. Da mit Optionen keine Erfüllungsverpflichtung verbunden ist, kann der Käufer des Call zum Verfalltermin entscheiden, ob er sein Recht auf Bezug des Dollarbetrags wahrnimmt oder nicht. Auf Grund der engen Korrelation zwischen börsengehandelten Währungsoptionen und -futures lassen sich die Optionen auch zur Absicherung von Gewinnen einsetzen, die aus Futurespositionen erzielt werden. Durch den Kauf von z. B. Euro-Longcallpositionen kann ein Gewinn aus gleichzeitig bestehenden Euro-Shortfuturespositionen festgeschrieben werden.
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