Währungsdifferenzarbitrage
Auch: Fremdwährungs-, Devisendifferenzarbitrage. Art der Devisenarbitrage, bei der an unterschiedlichen Devisenmärkten zur gleichen Zeit Devisen ge- und verkauft werden, um an der Kursdifferenz zu verdienen. Arbitrageure sind bestrebt, die gegenläufigen Abschlüsse simultan vorzunehmen oder evtl. bestehende Zeitintervalle zwischen beiden, die sich in der Praxis selten ganz vermeiden lassen, möglichst gering zu halten. Im Idealfall erfordert die Differenzarbitrage keinen Einsatz eigener Mittel der arbitrierenden Bank. Gewinn wird mittels Differenzarbitrage realisiert, wenn - unter Berücksichtigung der Arbitragekosten - der Verkaufskurs an dem einen Devisenhandelsplatz höher ist als der Ankaufskurs an dem anderen. Heute sind auf Grund der modernen Nachrichtenmittel solche Diskrepanzen selten. Differenzarbitrage kommt als direkte und indirekte Arbitrage vor.
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