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Vorsitz im Aufsichtsrat der AGDer Aufsichtsrat hat nach näherer Bestimmung der Satzung aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und mind. 1 Stellvertreter zu wählen. Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser verhindert ist.
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Weitere Begriffe : Derivaterisikomanagement | Präsident der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank | CPSS | ||||||||||||||||||||||||||||
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