Vorschaltdarlehen
kurz- oder mittelfristiger Bau- oder Investitionskredit mit Umschuldungsanspruch. Besonders in Zeiten hoher Zinsen wird in Erwartung von Zinssenkungen zunächst im Kreditvertrag oder Darlehensvertrag eine Laufzeit von i. Allg. ein bis zwei Jahren, höchstens jedoch vier Jahren, mit oder ohne periodische Tilgung, vorgesehen. In dieser Zeit kann der Kreditnehmer jederzeit sein Optionsrecht ausnutzen und das Restdarlehen in ein langfristiges Annuitätendarlehen oder Tilgungsdarlehen entsprechend den zuvor getroffenen Rahmenvereinbarungen zu den dann geltenden Marktzinssätzen umwandeln. Spätestens bei der Umwandlung sind dann auch die entsprechenden Sicherheiten, zumeist Grundpfandrechte, zu stellen.
Optionsdarlehen.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|