Vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung
In der Gesundheitswirtschaft:
Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz wurde 1993 die vorstationäre (Vorbereitung oder Notwendigkeitsprüfung einer stationären Behandlung) und nachstationäre (Sicherung oder Festigung des Behandlungserfolgs) Krankenhausbehandlung eingeführt. Prä- und postoperative Betreuungen können seitdem als Krankenhausbehandlungen durchgeführt werden, ohne dass Kosten für Unterkunft und Verpflegung anfallen.
(§ 115 a SGB V)
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