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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Vollmachtindossament, -giro

Auch: Inkasso-, Prokuraindossament, -giro. Damit wird der Indossatar — i. d. R. eine Bank — beauftragt, die Wechselsumme nur einzuziehen. Daher wird dem Indossament ein Vermerk wie »Wert zum Einzug«, »Wert zur Einziehung«, »Wert zum Inkasso«, »in Prokura« o. ä. beigefügt. Der Indossatar erhält kein Eigentum an dem Wechsel, doch kann er alle Rechte daraus geltend machen.



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Vollplankostenrechnung
 
Weitere Begriffe : LOCOM | Long | institutionelle Liquiditätspolitik
 
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