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Vollmachtindossament, -giroAuch: Inkasso-, Prokuraindossament, -giro. Damit wird der Indossatar i. d. R. eine Bank beauftragt, die Wechselsumme nur einzuziehen. Daher wird dem Indossament ein Vermerk wie »Wert zum Einzug«, »Wert zur Einziehung«, »Wert zum Inkasso«, »in Prokura« o. ä. beigefügt. Der Indossatar erhält kein Eigentum an dem Wechsel, doch kann er alle Rechte daraus geltend machen.
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Weitere Begriffe : LOCOM | Long | institutionelle Liquiditätspolitik | ||||||||||||||||||||||||||||
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