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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Vollkostenrechnung

Die Vollkostenrechnung ist die Rechnung, in deren Verlauf sämtliche Kosten dem Kostenträger zugerechnet werden. Sie ist ein Kostenrechnungssystem, bei dem sämtliche Kosten, d. h. alle Einzelkosten und alle Gemeinkosten, im Wege der Kostenartenrechnung erfasst, in der Kostenstellenrechnung verteilt und in der Kostenträgerrechnung auf die Kostenträger (Leistungseinheiten) zugerechnet werden.

Im Gegensatz zur Teilkostenrechnung, bei der nur Teile der Kosten auf die Kostenträger verteilt werden, entsteht hier das Problem, daß sowohl Fixkosten als auch Gemeinkosten, für die der Kostenträger, auf den diese verteilt werden nicht ursächlich ist, bei der Kalkulation von Preisen zu Fehlinformationen führen können. So muss bei der Wahl zwischen Eigenfertigung versus Fremdbezug darauf geachtet werden, daß auch beim Fremdbezug Teile der fixen und gemeinen Kosten in die Abwägung einbezogen werden.



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Vollkostenrechnung, -kalkulation
 
Weitere Begriffe : Aussenwirtschaftsgesetz | Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Gesetz über das Kreditwesen | Gruppenabsolutismus
 
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