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vollkommene, vollständige InformationIn manchen banktheoretischen Ableitungen unterstellte Prämisse: der irreale Fall völliger Voraussicht eines Bankentscheidungsträgers über alle sein Handeln beeinflussende Daten, Ereignisse, Entwicklungen und über die Handlungsfolgen. Dadurch trifft er seine Entscheidungen unter Sicherheit; Risiken ergeben sich nicht. Ggs.: unvollkommene Information.
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Weitere Begriffe : Nichtleistungslohn / Nichtleistungslöhne | Trustbank | Lagebericht | ||||||||||||||||||||||||||||
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