Verfügungsbeschränkung
Einschränkung der Berechtigung, über ein Bankkonto oder -depot verfügen zu können. Kann gesetzlicher Art sein: so vor allem bei beschränkt geschäftsfähigen, nicht geschäftsfähigen Personen sowie bei juristischen Personen, bei denen nur die zur Vertretung berechtigten Personen Verfügungen vornehmen können. Auch bei: Vorliegen eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, Insolvenz, Abtretung eines Kontoguthabens oder Depotbestandes sowie Verpfändung derselben.
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