US-Banken und Basel II
Die US-Bankenaufsichtsbehörden unterscheiden i. Hinbl. a. die Umsetzung der fortgeschrittenen Vorgaben von Basel II: 1. Corebanks, d. h. international tätige Banken, die dem aufsichtsrechtlichen Zwang zur Verwendung der fortgeschrittenen Vorgaben von Basel II unterliegen; 2. Optionbanks, die keinem solchen aufsichtsrechtlichen Zwang dazu unterliegen, sondern die Vorgaben auf freiwilliger Basis befolgen; 3. Generalbanks als Banken, die keinem aufsichtsrechtlichen Zwang zur Anwendung der fortgeschrittenen Grundsätze unterliegen und dies auch nicht freiwillig tun, sondern auch weiterhin Basel I zur Berechnung des risikobehafteten Eigenkapitals anwenden. Für die entspr. Einordnung der Banken gibt es Schwellenkriterien.
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