Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

unmittelbare Beteiligung

Nach KWG das Halten von mind. 10% der Kapitalanteile oder Stimmrechte des anderen Unternehmens. Allein der Prozentsatz entscheidet; Bilanzausweis oder Höhe des Buchwerts spielen keine Rolle. Treuhänderisch gehaltene Anteile oder Stimmrechte sind hins. der Meldungen an die BaFin sowohl Treugeber als auch Treuhänder zuzurechnen; auf das Treuhandverhältnis ist hinzuweisen. Der Treugeber hat die Anteile oder Stimmrechte bei der Erfüllung seiner Anzeigepflicht so zu berücksichtigen, als ob er die Anteile oder Stimmrechte direkt hielte. Anders: mittelbare Beteiligung.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Unlauterer Wettbewerb
 
Uno-actu-Prinzip
 
Weitere Begriffe : Hauptkostenstelle | Informationstechnologie-Outsourcing | betagte Forderung
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.