Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
übergeordnetes Kreditinstitutmaßgebliche Beteiligung i. S. des KWG, erhebliche Beteiligung i. S. des KWG. Nach KWG ein Institut, das bei einem anderen Institut eine erhebliche oder massgebliche Beteiligung hält. Es muss i. d. R. eine konsolidierte Bilanz für die von ihm geleitete Gruppe aufstellen. Ggs.: nachgeordnetes Kreditinstitut.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : delta-neutral | laufzeitkonform platziertes Schuldscheindarlehen | Genitalerotik | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |