Tilgungsstreckungsdarlehen
Disagiodarlehen; Zusatzdarlehen, das einem Kreditnehmer neben dem Hauptdarlehen gewährt wird. Es dient dazu, das Disagio des Hauptdarlehens zu finanzieren. Tilgungsstreckungsdarlehen nehmen im Rahmen der Baufinanzierung Kreditnehmer in Anspruch, die sich für eine Auszahlung mit Disagio entscheiden, aber den vollen Darlehensbetrag benötigen. Das Zusatzdarlehen wird vor dem Hauptdarlehen getilgt. Dadurch verlängert sich die Kreditlaufzeit. Das Disagio wird zum Agio (Aufgeld).
Auch: Disagiozusatz-darlehen. Kredit, der bei einem Hypothekarkredit, der mit Damnum ausgezahlt wird, in Höhe dieses Damnums zusätzlich gewährt wird. Auf diese Weise erfolgt eine volle Auszahlung des Kreditbetrags. Die in den Tilgungsraten enthaltenen Tilgungsbeträge werden zunächst zur Tilgung des Tilgungsstreckungsdarlehens verwendet - evtl. auch zu dessen Zinsbedienung -, wodurch die Rückzahlung des Hypothekarkredits erst beginnt, wenn Ersteres ganz getilgt ist. Nicht zu verwechseln mit Tilgungsfreijahren.
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