Agio (Aufgeld)
Differenz zwischen Nennwert eines Wertpapiers und tatsächlich zu zahlendem höheren Kurs (Preis), z.B. dem Emissionskurs. Meist in Prozent des Nennwertes ausgedrückt. Bei der Emission von Schuldverschreibungen ist ein Agio selten, dagegen der gegensätzliche Fall, ein Disagio (Abgeld), sehr häufig. Bei Aktien besteht das Verbot der Unterpari-Emission; die Aktienausgabe mit Agio ist dagegen üblich. Auch beim Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien und beim Bezug von Aktien über Optionsanleihen wird meist ein Aufgeld angesetzt. Der bei Aktienausgabe nach Abzug der Ausgabekosten verbleibende Teil des Aufgeldes ist der gesetzlichen Rücklage zuzuführen.
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