Swapkontraktspezifikation
Die Kontraktspezifikationen eines Finanzswap beinhalten neben der Benennung der Vertragsparteien, der Höhe und der Fälligkeit von Zinszahlungen sowie der Laufzeiten und Tilgungsart (meist in einer Summe) die Preisbestimmungen und Gebühren. Beim Austausch von Kapitalbeträgen werden ferner Beträge und Währungen vereinbart. Eine jährlich oder einmalig am Laufzeitende zu zahlende Gebühr wird zu Gunsten der Swappartei vereinbart, die während der Laufzeit die niedriger rentierliche Währung hält. Besichert wird diese Transaktion durch die Aufhebung der Erfüllungspflicht für die eine Seite bei Nichterfüllung durch die andere Seite unter Wahrung eines Anspruches auf Schadensersatz. Weiterhin wird i. d. R. eine Akzelerationsklausel vereinbart, ausserdem die Spesen und Gebühren für die vermittelnde Bank. Zur Erleichterung von Swap-transaktionen wurden international usancemässig vereinheitlichte Vertragstexte erörtert und formuliert. So wurde von der Internationalen Vereinigung der Swaphändler der ISDA-Code als Empfehlung gemeinsamer Begriffsbestimmungen und Regelungen für (Zins-)Swaptransaktionen in US$ entwickelt und gelangte für Zins- und Währungss-waps weltweit zur Anwendung. Daneben besteht für kurzfristige Zinsswaptransaktionen im Londoner Interbanken-markt der Mustervertrag der British Bankers\' Association. Die Spitzenverbände der deutschen Bankwirtschaft haben einen Rahmenvertrag für Swaptransaktionen entwickelt.
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