Swaperfassung in der Festzinsübersicht
In der Festzinsübersicht einer Bank, wie sie auch nach dem Eigenmittelgrundsatz zu erstellen ist, sind Swaps in bestimmter Weise zu behandeln: Finanzswaps sind entspr. ihrer zinsmässigen Wirkung mit dem Ende der Laufzeit der Geschäfte (Festzinsteil) und der noch verbleibenden Zinsbindungsfrist (variabler Zinsteil) zu erfassen. Sie sind zur Erfassung in ihre 2 Komponenten - aktivische und passivische Seite - zu zerlegen: Auf der aktivischen steht die Begründung eines zinsfixen oder -variablen (fiktiven) synthetischen Aktivums (Aktivkomponente) durch die Bank, je nachdem, ob die Höhe der Zahlung, die die Bank aus dem Swap erzielt, von einem fixen oder variablen Zinssatz abhängt. Da die Bank aber auch selbst Zahlungen zu leisten hat, wird mit dem Swap zugleich auch ein synthetisches Passivum (Passivkomponente) geschaffen, das einer Refinanzierung des synthetischen Aktivums entspricht. Dieses Passivum ist - wiederum abhängig von der Swapvereinbarung - zinsfix oder -variabel.
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