Festzinsübersicht
Auch: Zinsablauf-, Zinsbindungsbilanz; z.T. auch: Schichtenbilanz. Von der Bank zur Darstellung ihrer Zinsgeschäftsposition, insb. ihrer Risikoposition aus Festzinsgeschäften, aufgestellte bilanzähnliche Übersicht. Folgt dem Bestandskonzept (Stockapproach). Danach werden die Bestände an aktivischen und passivischen Festzinsposten über die gesamte Dauer ihres Vorhandenseins als Festzinsposten erfasst, indem sie in jede Periode der Festzinsübersicht aufgenommen werden, an deren Ende die Zinsbindung noch besteht, sodass sich zum letzten Tag der jeweiligen Periode die dieser zugehörigen festzinsgebundenen aktivischen und passivischen Gesamtbestände ermitteln lassen. In der Periode, in der seine Zinsbindung endet, ist ein Festzinsposten nicht mehr aufzuführen. Erfassungstechnisch werden die Bestände der Festzinsposten von der letzten noch zu berücksichtigenden Periode aus (d. h. von der zeitlich am weitesten entfernten) in alle zeitlich vorhergehenden Perioden eingesetzt. Dies bedeutet, dass sich die zu Beginn des Betrachtungszeitraums kumulierenden Bestände sämtlicher Festzinsaktiva und Festzinspassiva in den folgenden Perioden um die jeweils fälligen oder nach Zinsbindungsfristen auslaufenden Beträge mindern. Wird auch im Eigenmittelgrundsatz zu Grunde gelegt. Danach ist die offene Festzinsposition einer jeden Periode aus der Gesamtheit aller bilanziellen und ausserbilanziellen - mit Ausnahme der in die Zinsgeschäftsposition eingehenden -Festzinsposten unter Einschluss der Finanzswaps zu bestimmen. Finanzswaps sind entspr. ihrer zinsmässigen Wirkung mit dem Ende der Laufzeit der Geschäfte (Festzinsteil) und der noch verbleibenden Zinsbindungsfrist (variabler Zinsteil) zu erfassen. Sie sind zur Erfassung in ihre 2 Komponenten - aktivische und passivische Seite -zu zerlegen: Auf der aktivischen Seite steht die Begründung eines zinsfixen oder zinsvariablen (fiktiven) synthetischen Aktivums (Aktivkomponente) durch die Bank, je nachdem, ob die Höhe der Zahlung, die die Bank aus dem Swap erzielt, von einem fixen oder variablen Zinssatz abhängt. Da die Bank aber auch selbst Zahlungen zu leisten hat, wird mit dem Swap zugleich auch ein synthetisches Passivum (Passivkomponente) geschaffen, das einer Refinanzierung des synthetischen Aktivums entspricht. Dieses Passivum ist - wiederum abhängig von der Swapvereinbarung - zinsfix oder -variabel. Bilanzielle Aktiva und Passiva, für die einmalig oder periodisch Zinsanpassungen vereinbart worden sind, sind mit dem Termin zu berücksichtigen, an dem erstmalig eine Zinsanpassung erfolgen kann. Alle bilanziellen und ausserbilanziellen Festzinsposten sowie die ihnen gegenüberzustellenden Zinsgeschäfte müssen mit ihren Nominalwerten (Contractamount, Facevalue) berücksichtigt werden, um eine einheitliche Bezugsbasis herzustellen. Für den Eigenmittelgrundsatz müssen die Banken - ohne dass eine weitgehende methodische Vorgabe erfolgt - die Festzinsübersichten mind. in 3-monatigen Abständen zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres aufstellen; es dürfen auch kürzere, dann allerdings ebenfalls gleich lange Zeiträume gewählt werden.
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