Steuerstrafrecht
Beim Steuerstrafrecht handelt es sich um Vorschriften im Strafgesetzbuch und in der Abgabenordnung (AO). Die AO unterscheidet zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Zu den Steuerstraftaten, denen eine Freiheitsstrafe folgen kann, zählt neben Bannbruch (verbotswidriger Import oder Export von zollpflichtigen Gegenständen), Bandenschmuggel, Steuerhehlerei und Wertzeichenfälschung auch die Steuerhinterziehung. Steuerstraftaten verjähren grundsätzlich nach fünf Jahren. Wenn sich ein Steuerstraftäter vor Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens selbst anzeigt und er die korrekt festgesetzte Steuer rechtzeitig entrichtet, kann er Straffreiheit erlangen. Juristen sprechen hier von einem "Rücktritt vom Versuch".
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