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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Rücktritt

(engl. rescission) Rücktritt ist das Recht, sich durch einseitige Erldärung gegenüber dem Vertragspartner von einem Vertrag zu lösen. Die Berechtigung kann sich aus dem Vertrag selbst (sog. Rücktrittsvorbehalt) oder aus gesetzlichen Vorschriften (§§ 323 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]) ergeben. Ist der Rücktritt wirksam erklärt, entsteht zwischen den Beteiligten ein sog. Rückgewährschuldverhältnis mit dem Ziel, den vor dem Vertragschluss bestehenden Zustand wiederherzustellen. Dafür müssen beide Seiten die von dem jeweils anderen empfangenen Sachen zurückgeben.



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