Stand, dritter
In der Wirtschaftssoziologie:
[1] in ständisch gegliederten Gesellschaften im allgemeinen das persönlich freie Bürgertum der Städte.
[2] Nach der französischen Revolution, in der das Bürgertum vergeblich versuchte, durch Aufhebung der übrigen Stände und der Gleichsetzung des d.n S.es mit Nation, zu einer ständelosen Verfassung zu kommen, wird das persönlich freie, gebildete Bürgertum als d. Stand, dritter bezeichnet; zu ihm gehören im 19. Jahrhundert z.B.: Staatsbeamte, Akademiker, höhere Techniker, Kaufleute, Fabrikanten, künstlerische Handwerker, die von ihrem Kapital lebenden „Rentiers“, Grossgrundbesitzer, soweit sie nicht zum Adelsstand gehören, etc.
[3] Mittelstand, alter
[4] Bourgeoisie
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