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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Stabilitäts- und Wachstumspakt

Zur Vervollständigung und Konkretisierung der Vertragsbestimmungen über die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) verabschiedete der Europäische Rat im Juni 1997 den "Stabilitäts- und Wachstumspakt" (kurz Euro-Stabilitätspakt). Er dient dazu, die Haushaltsdisziplin in der EWWU zu sichern. Im Maastrichter Vertrag einigten sich die EU-Staaten auf so genannte Konvergenz-Kriterien, die EU-Mitglieder erfüllen müssen, wenn sie der 3. Stufe der Europäischen Währungsunion beitreten und den Euro einführen wollen. Da im Vertrag aber lediglich quantitative Kriterien für die Übernahme der gemeinsamen Währung vorgesehen waren und eine Definition der nach dem Übergang zum Euro zu führenden Haushaltpolitik fehlte, wurde der Abschluss eines solchen Pakts von den Mitgliedstaaten für notwendig erachtet. Der Pakt soll gesunde öffentliche Finanzen in der Eurozone sicherstellen. Verboten ist etwa eine jährliche Neuverschuldung von mehr als drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). (engl.: stability and growth pact). Er beruht auf zwei Verordnungen („Über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung der Koordinierung der Wirtschaftspolitiken” sowie „Über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit") und aus der beim Amsterdamer Treffen angenommenen Entschließung des EU-Rats vom 17.06.1997 über den Stabilitäts- und Wachstumspakt. Ziel: Gewährleistung einer gesunden öffentlichen Finanzlage der WWU als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für anhaltende Preisniveaustabilität und für nachhaltiges Wirtschaftswachstum, das der Erhaltung und Schaffung von Arbeitplätzen förderlich ist. Mittelfristig sollen die Mitgliedstaaten ausgeglichene oder einen Überschuss aufweisende Haushalte anstreben, damit sie in der Lage sind, „normale" Konjunkturschwankungen zu bewältigen und zugleich die - Defizitquote unterhalb des Referenzwertes von 3 % des BIP zu halten. Mitgliedstaaten der WWU müssen Stabilitätsprogramme vorlegen.



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