Servicegesellschaft, finanzwirtschaftliche Inhousebanking. Serviceleasing
Auch: Bruttoleasing. Besondere Serviceleistungen beinhaltendes Leasing. Nach Serviceumfang wird zwischen Voll- (Füll-) und Teilserviceleasing unterschieden; Grenzfall ist Netleasing, bei dem über evtl. vorhandene leasingimmanente Serviceleistungen hinaus keine weiteren erbracht werden. In steigendem Umfang werden Serviceleistungen in Form von Alleinverträgen erbracht, d.h. im Rahmen des gleichen Vertrags wie die eigentliche Nutzungsüberlassung.
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