Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Schuldnerbegünstigung

Insolvenzstraftat i. Schuldnerbegünstigung von §283 d StGB. Schuldnerbegünstigung liegt vor, wenn ein Gläubiger oder Dritter im Interesse des Schuldners vorsätzlich in Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit oder nach Insolvenzverfahrenseröffnung (Insolvenzverfahren, Eröffnung) dem Schuldner gehörende, zur Insolvenzmasse zu rechnende Vermögensstücke verheimlicht oder beiseite schafft. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Art eines strafbaren Insolvenzdelikts.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Schuldner, mehrere, Schuldnermehrheit
 
Schuldnerkartell
 
Weitere Begriffe : pro anno, per annum | exogene Finanzierung | systemkonform
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.