Schiedsgerichtswesen
Auch: Arbitration. Im Börsengeschäft und im internationalen Handelsverkehr übl. Verfahren, das Geschäft betr. Streitigkeiten durch erfahrene, Sachkenntnis aufweisende neutrale Stellen - ausserhalb der ordentlichen Gerichte - zu klären. Schiedsgerichte werden adhoc installiert oder es werden die bestehenden, vor allem international verbreiteten Schiedsgerichtsorganisationen, von denen es sehr viele gibt, angerufen. Vorteile bestehen in der Fachkundigkeit der Schiedsrichter, der verfahrensmässigen Schnelligkeit und Flexibilität, der nicht gegebenen breiteren Öffentlichkeit u. a. Ein Beispiel ist das Om-budsmann-Verfahren in der deutschen Bankwirtschaft.
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