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SchickschuldenI. Ggs. z. Holschulden - grunds. die meisten Verbindlichkeiten - muss der Schuldner auf seine Kosten und Gefahr bei Geldschulden das von ihm geschuldete Geld dem Gläubiger an dessen Wohnsitz bzw. Geschäftslokal übermitteln, obwohl eigentlicher Erfüllungsort der Wohnsitz des Schuldners ist.
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Weitere Begriffe : Währungstagesposition | Personenbuch | case study | ||||||||||||||||||||||||||||
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